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Keine Miet-Erhöhungen in Bayern für eine befristete Zeit: Das ist die zentrale Forderung des Volksbegehrens „Uns glangt’s! Mieten-Stopp in Bayern!“, das der DMB Mieterverein München jetzt auf den Weg bringt. „Es glangt und uns glangt‘s. Es muss endlich was in Bayern passieren, damit der außer Kontrolle geratene Mietmarkt wieder in geregelte Bahnen gelenkt wird“, sagt Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek. Und das geht auf Landesebene: Denn anders als oftmals angenommen, liegt die Gesetzgebungskompetenz in Sachen Mietpreisrecht nicht ausschließlich im Bereich des Bundes. 

Wenn der Bund – wie derzeit – nicht umfassend und abschließend handle, könnten die Länder durchaus agieren, sagen die Mietrechts- und Verfassungsexperten Professor Markus Artz und  Professor Franz Mayer. „Soweit sich aus dem Grundgesetz keine Sperre ergibt, bleibt es bei der grundsätzlichen Regelungskompetenz der Länder. Bayern kann also aktiv werden. Es kommt auf den politischen Willen an.“ Eine Bundeszuständigkeit für das „Wohnungswesen“ existiere seit 2006 nicht mehr. Es ergebe sich auch sonst keine Sperre aus der Bundeszuständigkeit für das „Recht der Wirtschaft“ oder das „bürgerliche Recht“. 

Die beiden Bielefelder Rechtsprofessoren haben in einem Gutachten für das Land Berlin bereits dargelegt, dass ein Mietendeckel auf Landesebene möglich wäre. Professor Mayer und Professor Artz arbeiten nun auch den Gesetzesentwurf für das bayerische Volksbegehren aus. „Die Verfassung des Freistaates Bayern ist die beste Voraussetzung für ein solches Gesetz. Denn sie betont in Artikel 106 Absatz 1: Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Und genau diesen Anspruch möchten wir sichern“, sagt Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek.

Die zentralen Forderungen für das Volksbegehren: 

  • Bestandsmieten in Bayern einfrieren! Die Mieten dürfen für einen befristeten Zeitraum wie etwa fünf Jahre lang nicht mehr erhöht werden und bleiben auf dem derzeitigen Stand.
  • Auch Staffel- und Indexmieten werden auf dem jetzigen Stand eingefroren!
  • Mieten bei Wiedervermietungen dürfen nicht höher als der Mietspiegel liegen. Derzeit gilt in Bayern die Mietpreisbremse nicht, weil die bayerische Landesregierung die erforderliche Verordnung fehlerhaft erlassen hat. Mit Mietpreisbremse dürften die Mieten bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über dem Mietspiegel liegen. Doch da die Mietpreisbremse nicht gilt, gibt es derzeit keine Begrenzung bei Wiedervermietungen in Bayern. Das muss geändert werden.
  • Bei Modernisierungen: Maximal sollen noch zwei Euro pro Quadratmeter auf die monatliche Miete umgelegt werden dürfen. Nach jetziger Regelung (seit 1. Januar) sind es maximal drei Euro pro Quadratmeter.


Mietervereins-Schatzmeisterin Simone Burger: „Entscheidend ist für uns, dass es zu einer tatsächlichen und spürbaren Entlastung der Mieterinnen und Mieter kommt. Deshalb darf es keine Hintertüren geben. Wer sich nicht an die Regelungen hält, muss außerdem mit Sanktionen zu rechnen haben. Deshalb werden wir uns die Zeit nehmen, unseren Vorschlag auf alle Eventualitäten abzuklopfen.

“Stichwort Volksbegehren/Volksentscheid:

Um ein Volksbegehren beantragen zu können, sind 25.000 gültige Unterschriften nötig (=Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens). Nach der Zulassung müssen sich innerhalb von 14 Tagen zehn Prozent der bayerischen Wahlbevölkerung in den Rathäusern eintragen, es werden also etwa eine Million Unterschriften benötigt (=eigentliches Volksbegehren). Der Landtag kann den Gesetzesentwurf annehmen oder nicht. Nimmt er ihn nicht an, kommt es zum Volksentscheid. 

So geht es nun weiter: 

Ab sofort werden Professor Markus Artz und Professor Franz Mayer den Gesetzesentwurf für das Volksbegehren ausarbeiten. Der Mieterverein sammelt derweil Unterstützer für das Volksbegehren. „Wir freuen uns über viele Mitstreiter, die mit uns für die Interessen der Mieterinnen und Mieter kämpfen“, sagt Mietervereins-Vorsitzende Beatrix Zurek. Im Herbst, nach dem Oktoberfest, beginnt dann das Sammeln der Unterschriften für die Zulassung des Volksbegehrens.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen gerne: DMB Mieterverein München e.V., Pressestelle, Ramona Weise-Tejkl und Anja Franz, 089 55 21 43 – 17 oder 0162 – 2576627; presse@mieterverein-muenchen.de