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Sozial-Info: Rentenversicherungs- und Alterssicherungsbericht

Alle vier Jahre wird der Rentenversicherungs­bericht durch den Alterssicherungsbericht ergänzt. Dieser gibt Aufschluss über wichtige Entwicklungen rund um die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge, das sogenannte Drei-Säulen-Modell. Außerdem berichtet er über die Einkommenssituation der Senior*innen und das künftige Rentenniveau.

Was ist der Alterssicherungsbericht?

Alle vier Jahre wird der Rentenversicherungs­bericht durch den Alterssicherungsbericht ergänzt. Dieser gibt Aufschluss über wichtige Entwicklungen rund um die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge, das sogenannte Drei-Säulen-Modell. Außerdem berichtet er über die Einkommenssituation der Senior*innen und das künftige Rentenniveau.

Was ist der Rentenversicherungsbericht? 

Die Bundesregierung ist gesetzlich dazu verpflichtet, jedes Jahr bis Ende November einen Rentenversicherungsbericht vorzulegen. Dieser beschäftigt sich unter anderem mit der finanziellen Situation der gesetzlichen Rentenversicherung, prüft die Einhaltung gesetzlich vorgegebener Richtlinien bei Rentenniveau und Beitragssatz und vergleicht die Rentenentwicklungen in den neuen und alten Bundesländern. Darüber hinaus stellt der Bericht seit 1997 ebenfalls dar, wie sich die Anhebung der Altersgrenzen voraussichtlich auf die Arbeitsmarktlage, die Finanzlage der Rentenversicherung und andere öffentliche Haushalte auswirkt.

Was steht in den Berichten?

Die beiden von der Bundesregierung am 25.11.2020 veröffentlichten Berichte legen schonungslos die politischen Baustellen bei der deutschen Alterssicherung offen: Seit den Rentenreformen in den 2000er-Jahren wurden die betriebliche und private Altersvorsorge immer wichtiger. Trotzdem ging der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einer betrieblichen Altersvorsorge zwischen 2017 und 2019 sogar leicht zurück. Bei Geringverdiener*innen mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat gaben knapp 54 Prozent (2,2 Millionen) an, nicht zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Die Bemühungen der Bundesregierung, einerseits für eine flächen­deckende betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitnehmenden zu sorgen und andererseits gerade Geringverdiener*innen zu einer betrieblichen Zusatzversorgung zu ermutigen, sind demnach gescheitert.

Auch bei der privaten Altersvorsorge beschreibt der Alterssicherungsbericht die Problematiken des Drei-Säulen-Modells der deutschen Alterssicherung: Seit 2011 dümpeln die Riester-Verträge vor sich hin. Im Jahr 2019 ist die Zahl der Verträge im Vergleich zum Vorjahr sogar geringfügig gesunken. So haben laut dem Alterssicherungsbericht von allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis unter 65 Jahren nur etwa 66 Prozent Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder einer Riester-Rente.

Ein flächendeckender Ausgleich der Versorgungslücke, die durch das abgesenkte Rentenniveau entstanden ist, ist somit nicht in Sicht. Außerdem zeigt der Alterssicherungsbericht, dass besonders Selbstständige häufig nicht hinreichend für ihr Alter vorsorgen. So ist ihr Anteil an Grundsicherungsempfänger*innen auch deutlich höher als unter ehemals abhängig Beschäftigten.

Was sagt der SoVD?

Aus Sicht des SoVD hat sich das Drei-Säulen-Modell der Alterssicherung als nicht tragfähig erwiesen. Nur ein stabiles und lebensstandardsicherndes Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung garantiert heutigen Rentner*innen sowie jüngeren Generationen eine verlässliche und auskömmliche Rente. Der SoVD setzt sich dafür ein, die Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel zu streichen und das Rentenniveau schrittweise wieder auf das lebensstandardsichernde Niveau von 53 Prozent anzuheben.

Darüber hinaus fordert der SoVD die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung. Hierfür sind in einem ersten Schritt alle Beschäftigten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, die bislang in keinem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. In weiteren Schritten sind auch die anderen Erwerbstätigen, ins­besondere politische Mandatsträger*innen, Beamt*innen sowie freiberuflich Tätige, unter Wahrung verfassungsrechtlicher Vorgaben in die Erwerbstätigenversicherung zu integrieren. Das soll die gesetzliche Rentenversicherung auf ein breiteres Fundament stellen, Ungleichheiten innerhalb der Gesellschaft abbauen und das Vertrauen der Menschen in die gesetzliche Rente stärken.