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Patientenvertretung muss Gesundheitsversorgung als gleichberechtigter Partner konstruktiv mitgestalten können

Umfassendes Forderungspapier der maßgeblichen Patientenvertretungen im

G-BA verdeutlicht notwendigen strukturellen Wandel als Basisvoraussetzung für eine tatsächliche Stärkung der Patientenvertretung.

Düsseldorf/Berlin. Für eine Stärkung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sind entsprechende Rahmenbedingungen im derzeit vom Bundesgesundheitsministerium bearbeiteten Versorgungsgesetz I (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) zu schaffen. Um den Entscheidungsträgern eine Entwicklungsperspektive vorzutragen, haben die maßgeblichen Patientenorganisationen ein umfassendes Forderungspapier zusammengestellt.

Darin bemängeln sie insbesondere das große Missverhältnis der Kräfte zum Nachteil der Patientenvertretung, die in Beteiligungsgremien nach § 140f SGB V auf Bundes- und Landesebene ein gesetzlich gewolltes und über Jahre weiterentwickeltes Antrags- und Mitberatungsrecht hat. Im G-BA wird sie dabei lediglich von einer Stabsstelle Patientenbeteiligung mit derzeit knapp zehnVollzeitstellen (VZÄ) unterstützt, während allein die Beratungen des Unterausschusses Arzneimittel des G-BA in dessen Geschäftsstelle durch 50 MitarbeiterInnen fachlich vorbereitet werden.

„Dieses Missverhältnis an professioneller Unterstützung und Begleitung der Gremienarbeit gilt es durch neue gesetzliche Vorgaben zu beseitigen, um eine vollwertige Ausschöpfung des bereits bestehenden Antragsrechts und die Ausübung eines zukünftigen Stimmrechts realisieren zu können“, dies sagt Dr. Martin Danner, Sprecher des Koordinierungsausschusses der maßgeblichen Patientenvertretung nach § 140f SGB-V.

Denn während die Selbstverwaltungspartner von gesetzlicher Krankenversicherung, Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und Deutscher Krankenhausgesellschaft ihre Aufgaben mit einem hohen personellen Aufwand bewerkstelligen, bewältigen die überwiegend ehrenamtlich tätigen 300 PatientenvertreterInnen die Beratungen und den zeitlichen Aufwand zur fachlichen Vorbereitung zusätzlich zu ihren eigentlichen Kernaufgaben unentgeltlich.

Damit die Patientenvertretung ihren gesetzlichen Auftrag im Gesundheitswesen sachgerecht wahrnehmen kann, ist ein systematischer und nachhaltiger Wandel notwendig. Dazu ist professionelles hauptamtliches Personal eine unabdingbare Grundvoraussetzung sowie die Sicherstellung und Koordination der Patientenbeteiligung bei den gesetzlich benannten Organisationen. Dazu gehört die Finanzierung der Koordinierungsstelle für das Benennungsverfahren, wie auch eine entsprechende Entschädigung der SprecherInnen für ihre im G-BA unerlässliche Aufgabe, die nicht als „Einkommen“ gewertet werden darf. Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, ist eine Erweiterung des Auftrags der Patientenvertretung denkbar.

In einem sich dramatisch wandelnden Gesundheitssystem ist die Organisation der Patientenbeteiligung als Aufgabe im öffentlichen Interesse unverzichtbar, um denjenigen eine wirkmächtige Stimme zu geben, um die es in der Versorgung eigentlich geht und die in den bisherigen Strukturen der Selbstverwaltung völlig unterrepräsentiert sind. Daher fordern die Patientenorganisationen auch eine zusätzliche Person als unparteiisches Mitglied im G-BA und das Recht auf deren Benennung.

Zu den Forderungen der Patientenvertretung geht es hier.

V.i.S.d.P.: Dr. Martin Danner (BAG Selbsthilfe)