Direkt zu den Inhalten springen

SoVD kritisiert Kinderzuschlag und Einmalzahlung für Grundsicherungsbeziehende als unzureichend

SoVD-Präsident Adolf Bauer: „Die Inflation frisst die geplante Entlastung der kleinen Einkommen auf.“

Berlin. Die aktuelle Inflationsrate liegt bei 7,3 Prozent und es ist vollkommen unklar, wie sich die Situation in Deutschland weiter entwickeln wird. In Anbetracht dieser schwierigen Lage fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) von der Bundesregierung, dass sie beim geplanten Kindersofortzuschlag und der Einmalzahlung in der Grundsicherung nachbessert. „Die Inflation frisst die geplante Entlastung der kleinen Einkommen auf und ist somit nicht nachhaltig. Daher fordern wir stattdessen einen monatlichen Zuschuss von 100 Euro, bis die Regelsätze endlich neu berechnet und auf ein menschenwürdiges Niveau angehoben wurden“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Dass die geplante Entlastung nicht ausreicht, zeigt aus Sicht des SoVD ein Blick auf die Zahlen. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung in ihrem Sozialschutzpaket III eine Einmalzahlung von 150 Euro beschlossen, um die pandemiebedingten Mehraufwendungen von Januar bis Ende Juni 2021 auszugleichen. Heute beträgt die Entlastung 100 Euro und das, obwohl die Pandemie immer noch andauert und die Energie- und Lebensmittelpreise in ungeahnte Höhen schießen. „Auch mit den bereits in Aussicht gestellten zusätzlichen 100 Euro für Grundsicherungsbeziehende wird sich die Situation für viele nur minimal und kurzfristig bessern. Denn monatlich stehen ihnen damit insgesamt lediglich 16,67 Euro mehr zur Verfügung, um auf die permanenten Preissteigerungen zu reagieren“, erläutert Bauer.

Die Debatte über die Einmalzahlung und den Kindersofortzuschlag legt aus Sicht des SoVD-Präsidenten offen, was die letzten Jahre sozialpolitisch liegen geblieben ist. „Für uns als SoVD ist es enttäuschend zu sehen, dass auch der geplante Kindersofortzuschlag sein Ziel, Kindern in der Grundsicherung eine soziale Teilhabe zu garantieren, nicht ausreichend erfüllen kann. Dafür müsste sich der Zuschlag nämlich am tatsächlichen Bedarf der Kinder und Jugendlichen orientieren und nicht an finanzpolitischen Maßstäben.“

V.i.S.d.P.: Christian Draheim