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Teilhabestärkungsgesetz bleibt vieles schuldig

Zahl der Betriebe mit null Prozent Menschen mit Behinderungen steigt seit Jahren kontinuierlich an.

Berlin. Im Bundestag steht am heutigen Donnerstag das Teilhabestärkungsgesetz in letzter Lesung auf der Agenda. Das Ergebnis ist aus Sicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) enttäuschend. „Der Gesetzentwurf enthält zwar auch gute Regelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Alltag erleichtern. So wird erstmalig ein Zutrittsrecht für Blindenführ- und andere Assistenzhunde in Geschäften gesetzlich verankert. Doch mit Blick auf die Teilhabe am Arbeitsleben bleibt das Gesetz vieles schuldig“, kritisiert SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Menschen mit Behinderungen waren schon vor Corona überdurchschnittlich viel arbeitslos. Die Zahlen steigen Corona-bedingt seit Monaten deutlich an. Im März betrug der Anstieg 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. „Aus der Erfahrung wissen wir, dass schwerbehinderte Menschen, die erstmal arbeitslos geworden sind, länger arbeitslos bleiben und schwerer zurück in den Job finden als Menschen ohne Behinderungen“, berichtet Claudia Tietz, Referentin für Behindertenpolitik.

In der Pandemie werden die Betriebe – zu Recht – unterstützt. Sie müssen aus Sicht des SoVD aber auch in die Pflicht genommen werden und Menschen mit Behinderungen beschäftigen. „Die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil angekündigten 4. Stufe der Ausgleichsabgabe wäre hier ein klares politisches Signal, endlich mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Doch sie fehlt im Gesetz“, kritisiert Bauer. Und Tietz ergänzt: „Die gesetzliche Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen ist seit Jahren unerfüllt. 43.000 Unternehmen, also ein Viertel aller Betriebe, die beschäftigungspflichtig wären, beschäftigen überhaupt gar keinen schwerbehinderten Menschen.“

Stattdessen schafft das Gesetz neue „Ansprechstellen“ für Unternehmen, die aus der Ausgleichsabgabe finanziert werden sollen. So könnte künftig noch weniger Geld für die Unterstützung der behinderten Beschäftigten selbst in den Betrieben, beispielsweise für technische Arbeitsplatzausstattungen, zur Verfügung stehen. „Die unterlassene Erhöhung der Ausgleichsabgabe ist umso bitterer für die Betroffenen“, sagt Bauer.


V.i.S.d.P.: Christian Draheim