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Bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen

Stellungnahme zur Ausschussanhörung zum Thema Sehhilfen für gesetzlich Versicherte

1 Zusammenfassung der Anträge

In den Anträgen kritisieren die Antragsteller*innen die derzeitige Ausgestaltung der Versorgung mit Sehhilfen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies werde den Ansprüchen der sehbeeinträchtigten gesetzlich Versicherten nicht gerecht. Zur Lösung werden von den Antragsteller*innen jedoch unterschiedliche Ansätze favorisiert:

Mehrheitlich fordern die Anträge eine sofortige bzw. schrittweise Wiederaufnahme der Erstattungsfähigkeit von medizinisch notwendigen Sehhilfen in den Leistungskatalog der GKV. Die geltenden Regelungen für eine Kostenübernahme seien zu eng gefasst.

Angesichts der zu erwartenden Mehrausgaben und vor dem Hintergrund der Kostenwirkung bereits verabschiedeter bzw. noch geplanter kostenintensiver Gesetze, sei nach Auffassung der Antragsteller*innen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN dabei ein schrittweises Vorgehen bei der Wiederaufnahme von Sehhilfen in den Leistungskatalog der GKV geboten. In einem ersten Schritt würde ein Anspruch auf vollständige Kostenüberahme für medizinisch notwendige Brillengläser zunächst für volljährige Versicherte geschaffen werden, die wegen einer Kurz- oder Weitsichtigkeit Gläser mit einer Brech-kraft von mindestens 5 Dioptrien benötigen. Für jene, die Gläser mit einer Brechkraft von mindestens 2 Dioptrien benötigen, bestünde ein Anspruch auf hälftige Kostenübernahme (Festzuschüsse zu den Gläsern i. H. v. 50 %). Zugleich seien speziell Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII vor finanzieller Überforderung zu schützen, entweder durch eine zusätzliche Regelung im Rahmen des Sonderbedarfs nach SGB II bzw. SGB XII oder mittels einer Härtefallregelung im Rahmen des SGB V.

Nach den Vorstellungen der Fraktion der FDP sollen hingegen ärztlich verordnete Sehhilfen wie Brillengestelle und Gläser, zusätzliche Sonnenbrillen in Sehstärke und Kontaktlinsen von den gesetzlichen Krankenkassen künftig als Satzungsleistungen angeboten werden dürfen. Dabei soll es den Kassen freigestellt werden, ob und in welchem Umfang sie ärztlich verordnete Sehhilfen als Satzungsleistungen anbieten oder unterstützen möchten.

Daneben kritisieren die Antragsteller*innen der Fraktion DIE LINKE weitere Leistungskürzungen in der GKV. Sie fordern, dass die GKV unter Beteiligung der Arbeitgeber*innen alle Leistungen finanzieren sollte, die im Rahmen einer medizinischen Behandlung notwendig sind. So seien etwa sinnvolle verschreibungspflichtige Arzneimittel wieder zu erstatten und eine Positivliste vom Gemeinsamen Bundesausschuss zu erarbeiten. Daneben sollen Fahrkosten wieder in allen Fällen erstattet werden, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkassen notwendig sind.

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