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Kabinett beschließt Gesundheitsreform – SoVD kritisiert Belastung Versicherter

Aktuelles Gesundheit

Keine Kürzungen beim Krankengeld, aber höhere Zuzahlungen bei Medikamenten und Einschnitte bei der Familienversicherung.

Älterer Arzt steht im Gang eines Krankenhauses und liest in Unterlagen.
Die Reform soll das Gesundheitswesen stabilisieren und den Kostenanstieg dämpfen. Foto: upixa / Adobe Stock

Nach langen öffentlichen Diskussionen hat das Bundeskabinett heute die Eckpfeiler der Gesundheitsreform beschlossen. Der SoVD hatte im Vorfeld insbesondere Pläne für Einschnitte bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen in der Familienversicherung sowie die nach wie vor nicht ausreichende Finanzierung der Gesundheitskosten von Grundsicherungsbeziehenden scharf kritisiert.

Gegenüber dem ersten Entwurf gab es noch einige Änderungen, die aber an der grundsätzlichen Ausrichtung nur wenig ändern. Das geplante Sparvolumen sinkt dadurch von ursprünglich rund 20 Milliarden auf 16,3 Milliarden Euro. Dennoch sollen die Krankenkassenbeiträge dadurch vorerst stabilisiert werden.

Beitragsfreie Familienversicherung nicht mehr für alle 

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- oder Lebenspartnern wird etwas weniger eingeschränkt als zunächst geplant. Künftig ist ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent vorgesehen (statt 3,5 Prozent). Kinder sowie bestimmte Gruppen – etwa Eltern kleiner Kinder, pflegende Angehörige und Rentner – bleiben weiterhin beitragsfrei versichert.

Eine ursprünglich geplante Kürzung des Krankengelds wird nicht umgesetzt. Die Leistungen bleiben unverändert, stattdessen sollen Pharmaunternehmen stärker zur Finanzierung beitragen. Dagegen steigen die Zuzahlungen für Medikamente für gesetzlich Versicherte um 50 Prozent.

SoVD kritisiert Kürzung von Bundeszuschuss

Der Bund will sich künftig stärker an den Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern beteiligen. Ab 2027 sollen zusätzliche Steuermittel fließen, beginnend mit 250 Millionen Euro und später schrittweise steigend. Gleichzeitig wird der allgemeine Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung jedoch gekürzt. Der SoVD kritisiert diesen Plan. 

Gegenüber den Funke Mediengruppen unterstreicht die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Der Bund entzieht sich weiter seiner Verantwortung bei der nicht wirklich angemessenen Finanzierung der Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern.“

Reform soll 2027 in Kraft treten

Neu ist auch die Festlegung auf die Einführung einer Zuckerabgabe. Sie soll ab 2028 auf zuckerhaltige Getränke erhoben werden. Die Einnahmen von geschätzt 450 Millionen Euro jährlich sollen ebenfalls zur Stabilisierung der Krankenkassen beitragen.

Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen; dabei sind weitere Änderungen möglich. Michaela Engelmeier appelliert an die Abgeordneten, im Sinne der Beitragszahler*innen nachzubessern. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und 2027 in Kraft treten.