Direkt zu den Inhalten springen

Koalitionsausschuss einigt sich auf Verschärfungen beim Bürgergeld

Aktuelles

Ein neuer Name, schärfere Sanktionen für Terminverweigerer und die Rückkehr des Vermittlungsvorrangs: Das ändert sich bei der Grundsicherung.

Ein großes Display mit der Aufschrift "Jobcenter" vor dem die Silhouette einer Person steht.
Die Jobcenter sollen Grundsicherungsbeziehende bei Terminversäumnissen künftig stärker sanktionieren können - bis hin zum kompletten Leistungsentzug. Foto: PhotoGranary / Adobe Stock

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD), Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) und der CSU-Vorsitzende Markus Söder haben am Morgen die Ergebnisse der mehrstündigen Sitzung des Koalitionsausschusses am Mittwochabend vorgestellt.

Aus dem Bürgergeld wird die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die schon im Koalitionsvertrag angekündigten Reformen haben nun konkrete Gestalt angenommen. Eine der wichtigsten Änderungen: Grundsicherungsbeziehende, die nicht mit dem Jobcenter zusammenarbeiten und mehrfach Termine versäumen, sollen künftig deutlich härter sanktioniert werden können.

Komplettes Streichen der Leistungen soll möglich werden

Leistungsberechtigte, die einen ersten Termin im Jobcenter versäumen, sollen unverzüglich zu einem zweiten Termin eingeladen werden. Nehmen sie auch diesen nicht wahr, werden die Leistungen um 30 Prozent gekürzt – bisher waren es 10 Prozent. Beim dritten Versäumnis werden die Regelsätze komplett eingestellt, bei weiterem Fernbleiben auch die Kosten für die Unterkunft gestrichen.

Generell verschiebt sich der Fokus der Jobcenter wieder stärker darauf, Menschen in Arbeit zu bringen. Dazu werden der Vermittlungsvorrang und die Mitwirkungspflicht der Leistungsbeziehenden festgeschrieben. Menschen in der Grundsicherung sollen verpflichtet werden, auch einen möglicherweise weniger passenden Job anzunehmen.

Staffelung statt Karenzzeit beim Schonvermögen

Wer nach dem Bezug von Arbeitslosengeld in die Grundsicherung rutscht, muss sich auf Änderungen beim Schonvermögen und bei den Regelungen zur Angemessenheit der Wohnung einstellen. Bei der Vermögensanrechnung gibt es künftig keine Karenzzeit mehr. Stattdessen wird das Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt – etwa durch Orientierung an Alter und bisherigen Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Der SoVD hatte im Vorfeld davor gewarnt, dass ältere Arbeitslose ihre Altersvorsorge verlieren könnten, wenn sie Grundsicherung beziehen. 

Für die Kosten der Unterkunft und die Wohnungsgröße gibt es bislang noch keine konkreten Beschlüsse. Der SoVD weist darauf hin, dass die Realitäten auf dem Wohnungsmarkt in vielen Fällen gar nicht zulassen dürften, dass Grundsicherungsbeziehende einfach in eine günstigere Wohnung wechseln. Gegenüber der Funke-Mediengruppe unterstrich die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Es ist nachvollziehbar, dass keine Luxuswohnungen vom Amt gegenfinanziert werden sollen. Gleichzeitig zeigt aber die Praxis, dass niemand sofort umziehen kann, weil die Miete nicht vom Amt übernommen wird – gerade auf dem extrem angespannten Wohnungsmarkt, wo es immer weniger bezahlbaren Wohnraum gibt. Den Betroffenen bleibt also keine Alternative als den Regelbedarf für die Miete zu nutzen.

Sozialministerin Bärbel Bas betonte in der Pressekonferenz, die Maßnahmen sollten „nicht die Falschen treffen“. Auf besondere Lebenslagen von Menschen mit Einschränkungen oder psychischen Erkrankungen werde bei der Anwendung der neuen Regelungen Rücksicht genommen.

Konkrete Einsparungen erst einmal gering

Eine große Frage rund um das Bürgergeld betrifft seit jeher die Kosten. Von den mehreren Milliarden Euro, die vor allem die Union an möglichen Einsparungen in Aussicht gestellt hat, wird in der Realität wohl nur wenig übrig bleiben. Stattdessen setzt die Regierung darauf, dass deutlich mehr Menschen durch Arbeitsaufnahme aus dem Grundsicherungsbezug ausscheiden.

Der SoVD berät viele seiner Mitglieder in Fragen der Grundsicherung. Der Verband wird intensiv beobachten, wie sich die Änderungen in der Praxis auswirken.

Zugleich ist es dem Verband wichtig, Solidarität von allen Gesellschaftsschichten einzufordern. Wenn Einsparungen immer nur die Schwächsten treffen, ohne Vermögende in die Verantwortung zu nehmen, schwächt das den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Michaela Engelmeier betont deshalb: „Ich bin überzeugt davon, dass wir auch in die andere Richtung blicken müssen – nämlich nach oben. Solidarität bedeutet nämlich auch, dass diejenigen mehr beitragen, die auch mehr haben. Der Staat lässt sich jedes Jahr Milliarden der Hochvermögenden durch die Lappen gehen, mit dem er das Loch im Haushalt ohne Probleme stopfen könnte. Stattdessen aber spart er nun beim Bürgergeld überall da, wo er sparen kann. Dabei sind das Kleckerbeträge gemessen am gesamten Haushaltsetat. Wir müssen endlich hin zu einer Debatte kommen, wie wir Vermögende in unsere solidarische Gesellschaft stärker einbeziehen können statt nur nach unten zu treten.“


Jetzt mitmachen!

Sie möchten Mitglied im SoVD werden?

Dann laden Sie sich hier den Mitgliedsantrag als pdf-Dokument herunter, füllen Sie ihn aus und schicken Sie ihn unterschrieben an uns zurück. Sie können ihn hier auch gleich online ausfüllen.

Wir freuen uns auf Sie!

Jetzt Mitglied werden!