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Patientenvertreter kritisieren Klagen der Bundesländer gegen Mindestmengen

Drei Bundesländer klagen gegen Vorgaben der Krankenhausreform. Die Patientenvertretung im G-BA verteidigt die diese als unverzichtbar bei komplexen Behandlungen.

Eingangsbereich eines modernen Klinikums.
Die Krankenhausreform soll Kompentenzen der Kliniken bündeln. Nicht mehr jeder Eingriff wird dann überall angeboten. Dagegen wollen drei Bundesländer klagen. Foto: Manuel Schönfeld / Adobe Stock

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt wollen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen bestimmte Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorgehen. Im Kern geht es um die bei der Krankenhausreform geplanten Mindestmengenregelungen für hochspezialisierte Behandlungen – etwa die Versorgung extrem untergewichtiger Frühgeborener oder die Durchführung allogener Stammzelltransplantationen.

Patientenvertreter: Mindestmengen sichern Behandlungsqualität

Seit 2024 gilt: Kliniken müssen pro Standort und Jahr mindestens 25 Fälle von extremen Frühgeborenen oder 40 Fälle von allogenen Stammzelltransplantationen behandeln, um diese Leistungen anbieten zu dürfen. Diese Vorgaben beruhen auf wissenschaftlichen Studien, die einen deutlichen Zusammenhang zwischen Fallzahlen und Überlebenschancen zeigen. 

Ziel ist es, komplexe Eingriffe dort zu bündeln, wo Routine und Erfahrung nachweislich die besten Ergebnisse erzielen. Patientenvertreter betonen, dass wirtschaftliche Interessen nicht über Leben und Gesundheit gestellt werden dürften. „Teure und komplexe Leistungen gehören in die Hände spezialisierter Krankenhäuser und dürfen nicht zur Absicherung defizitärer Standorte unter geringeren Qualitätsstandards missbraucht werden“, heißt es in einer Stellungnahme der Patientenvertretung im G-BA. Auch der SoVD ist Teil der Patientenvertretung und entsendet Mitglieder in die Ausschüsse des G-BA. 

G-BA-Vorsitzender: Routine bei komplexen Operationen zahlt sich aus

Der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken erkennt das Klagerecht der Länder an, widerspricht jedoch der Kritik am Prinzip der Mindestmengen. „Es geht nicht um ein Instrument der Krankenhausplanung, sondern um Qualitätssicherung für Patientinnen und Patienten“, betont er. Mindestmengen seien ein „grundlegendes und unverzichtbares Element der Qualitätssicherung“, mit dem Sterbe- und Komplikationsraten bei komplexen Eingriffen gesenkt würden.

Besonders bei der Versorgung von extrem untergewichtigen Frühgeborenen habe die Zahl der behandelten Fälle unmittelbaren Einfluss auf Überlebensraten und langfristige Entwicklung. „Hier zahlt sich Routine aus, sie kann nicht durch Strukturvorgaben ersetzt werden“, so Hecken. Auch bei großen onkologischen Operationen sei der Zusammenhang zwischen Fallzahl, Sterblichkeit und Rückfallrisiko belegt. Sein Fazit: „Qualität ist nicht verhandelbar.“